Vernunft und Mut werden uns befreien. Du musst kein Vieh sein. Nimm die rote Pille. Wach auf.
» Kurzanleitung zur Staatsangehörigkeit
DEUTSCH/DEUTSCHER?
Welcher Staat kann eine Staatsangehörigkeit, kurz STA, vergeben?
Die BRD konnte und kann es nachweislich nicht.
Deutschland, was ist das?
Eine offizielle Staatsbezeichnung ist das jedenfalls nicht.
Wer kann eine Staatsangehörigkeit vergeben?
Unterschied der Begriffe Staatsangehörigkeit/Nationalität?
siehe dazu Personalausweis!
z.B.
Sprache, Tradition, Abstammung und Gebräuche bzw. Zugehörigkeit zu einer bestimmten Volksgruppe. Für den juristischen Begriff wird wird oft der Begriff Staatsangehörigkeit verwendet.
Die Staatsangehörigkeit ist das Rechts-und Schutzverhältnis zwischen einer natürlicher Person und einem Staat, aus dem sich bestimmte Rechte (z.b. Wahlrecht)und Pflichten (z.B. Steuerpflichten) ergeben (siehe oben!).
BRD-nicht, Deutschland nicht, aber…
Abstammung, §§ 4.1,3,1 RuSTAG verweist auf die 26 Bundesstaaten im (zweiten) Deutschen Reich. Das Deutsche Reich (sicher nicht das 3. Reich, da es für völkerrechtlich unwirksam erklärt wurde, Tribunal Rastatt: Feststellung des Gerichts, „dass die Wahl zum Reichstag vom 05. März 1933 unter Umständen zustande gekommen ist, die eine offenkundige, von der Regierung begangene Gesetzeswidrigkeit und Gewaltanwendung darstellen, dass das sogenannte Ermächtigungsgesetz vom 23. März 1933 entgegen der Behauptung, dass es der Verfassung entspreche, in Wirklichkeit von einem Parlament erlassen worden ist, dass infolge Ausschlusses von 82 ordnungsgemäß gewählten Abgeordneten eine gesetzwidrige Zusammensetzung hatte und dass es durch die Vereinigung aller Vollmachten in der Hand von Hitler alle wesentlichen Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen und normalen Rechtsgrundsätzen entsprechenden Regierung verletzt“ und „dass die Regierung Hitlers weder vor noch nach dem 21. März 1933 sich auf ein Vertrauensvotum eines ordnungsgemäß zusammengesetzten Parlaments gestützt hat, ein Erfordernis, das von der damals geltenden Verfassung vom 11. August 1919 aufgestellt war.“
Da laut BVerfG und selbst durch US-Gerichte bestätigt wird, dass das Deutsche Reich Bestand hat, jedoch nur die Institutionen für die Handlungsfähigkeit fehlen, steht fest, dass es sich nur um das sogenannte 2. Deutsche Reich handeln kann.
Es kann nur bestätigt werden, was man ist, sagte mir mal ein höherer Beamter des Ausländeramtes. Es wird die deutsche (Oberbegriff) Staatsangehörigkeit bestätigt und im EStA-Register dann -durch Abstammung- 4.1. (Ru)STAG. Dann bin ich nach RuStAG 1913 Staatsangehöriger per Abstammung in einem der Bundesstaaten des 2. Deutschen Reichs. Dieses wird von der Behörde mit einem Staatsangehörigkeitsausweis bestätigt und du bist im Bundesverwaltungsamt (BVA) im EStA-Register als solcher registriert. Das heißt also, dass die Treuhandverwaltung BRD für diesen Personenkreis nicht mehr zuständig ist und Artikel 5.1, Artikel 6 und Artikel 50 BGBEG greifen. Die unterstellte “BRD-Zugehörigkeit” (siehe GG Artikel 116) endet an der Stelle.
- durch Verzicht oder Entlassung sollte man fordern und sich per Widerspruch mit Begründung auf die Bundesstaaten berufen. Wenn sie diesem Willen nicht nachkommen, den Sachbearbeiter aufklären und ggf. einen Schadenersatzvertrag zusenden. Danach leben und handeln.
Einführungsgesetz BGB
1. Teil – Allgemeine Vorschriften (Art. 1 – 49)
2. Kapitel – Internationales Privatrecht (Art. 3 – 49)
1. Abschnitt – Allgemeine Vorschriften (Art. 3 – 6)
Artikel 5
Personalstatut
(1) Wird auf das Recht des Staates verwiesen, dem eine Person angehört, und gehört sie mehreren Staaten an, so ist das Recht desjenigen dieser Staaten anzuwenden, mit dem die Person am engsten verbunden ist, insbesondere durch ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder durch den Verlauf ihres Lebens. Ist die Person auch Deutscher, so geht diese Rechtsstellung vor.
Eine Rechtsnorm eines anderen Staates ist nicht anzuwenden, wenn ihre Anwendung zu einem Ergebnis führt, das mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar ist. Sie ist insbesondere nicht anzuwenden, wenn die Anwendung mit den Grundrechten unvereinbar ist.
Die Vorschriften der Reichsgesetze bleiben in Kraft.
Sie treten jedoch insoweit außer Kraft, als sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch oder aus diesem Gesetz die Aufhebung ergibt.
« Manfred Josef: Was ist eine Geburtsurkunde?
Blicklicht Leserbrief Gegenstimme zu Dracula »
Dann hier Einwählen!